Gartenzaun richtig planen

Wenn Sie sich auf dieser Seite befinden, planen Sie vermutlich gerade Ihren Zaun und möchten diesen anschließend in unserem Zaunplaner berechnen.

Hier haben wir hilfreiche Tipps zusammengestellt, die Sie bei der Planung Ihres Gartenzauns berücksichtigen sollten.

Vom Abstecken des Geländes über das genaue Abmessen bis zur Auswahl des passenden Modells – einschließlich der Entscheidung, ob ein Sichtschutzzaun gewünscht ist oder nicht.

Bei der Planung Ihres Wunschzaunes sind nicht nur Ihre eigenen Vorstellungen wichtig, sondern auch gesetzliche Vorgaben und gegebenenfalls die Wünsche Ihrer Nachbar*innen sollten berücksichtigt werden.

Womit beginnt die Planung eines Gartenzauns?

 

Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen? Nicht unbedingt - um Enttäuschungen zu vermeiden ist es jedoch sinnvoll vor der Wahl des Wunschmodells und der passenden Farbe Ihres Gartenzauns abzuklären, ob die eigenen Vorstellungen umsetzbar sind. Dabei spielen nicht nur die Gegebenheiten vor Ort eine Rolle, sondern auch der Nachbar hat mitunter ein Mitspracherecht wenn es um die Errichtung eines Gartenzauns geht - mal abgesehen von den örtlichen Vorschriften und Bauordnungen. Zu den rechtlichen Aspekten aber weiter unten mehr.

 

Nachdem Sie mit den Nachbarn und dem Bauamt gesprochen haben, sollten Sie zunächst ermitteln, wie viel Material für die Umzäunung Ihres Grundstücks benötigt wird, bevor Sie sich von unserer vielfältigen Modellauswahl inspirieren lassen.

Für die Abmessung der Länge des Gartenzauns genügt in der Regel ein Maßband oder Zollstock sowie eine Schnur und ein Pfosten. Da ein Zollstock möglicherweise zu kurz ist, bietet sich die Verwendung einer Schnur an, die Sie an den Enden abmessen können. Spannen Sie die Schnur zwischen den Pfosten, um die exakte Länge zu ermitteln, die Sie für Ihren Zaun benötigen. Die Gesamtlänge des Gartenzauns wird dann auf Zaunfelder aufgeteilt, die Sie innerhalb der möglichen Zaunfeldbreite auswählen können.

 

muss ich mein Grundstück einzäunen? 

 

In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine Einfriedungspflicht für Grundstücke. Hauseigentümer sind nicht verpflichtet, einen Zaun oder eine andere Begrenzung zu errichten, es sei denn, dies ist lokal oder durch Nachbarschaftsrecht vorgeschrieben. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer und weitere Infos u der maximal erlaubten Zaunhöhe pro Bundesland finden Sie hier. In vielen Fällen müssen Grundstücke jedoch eingefriedet werden, wenn sie an öffentliche Straßen grenzen oder ein Nachbar dies verlangt. Dabei gilt oft der Grundsatz der Rechtseinfriedung, der besagt, dass ein Grundstück zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden ist, wenn es an einer Straße liegt.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein?

 

Hier sind einige Überlegungen zur Wahl der Zaunhöhe wichtig, insbesondere wenn es um Sichtschutzzäune geht, für die oft örtliche Bestimmungen oder Gesetze gelten. Vor der Planung ist es ratsam, mit dem Baureferat Ihrer Gemeinde zu sprechen, um Vorschriften bezüglich Ortsbild und Höhenbeschränkungen zu klären. Sichtschutzzäune erfordern oft größere Höhen und könnten einer Genehmigung bedürfen. Ein Austausch mit den Nachbar*innen ist ebenfalls empfehlenswert.

Zudem spielt die Windstärke eine Rolle, da Sichtschutzzäune als Windfänger fungieren und entsprechend stabil im Boden verankert werden müssen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in einer Gegend mit häufigen Stürmen oder Unwettern leben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zum Thema Sichtschutz.

Wo darf ich Meinen Gartenzaun errichten?

 

Wenn Sie einen Zaun errichten möchten, sollte dieser auf Ihrem eigenen Grundstück stehen und nicht auf der Grundstücksgrenze. Beabsichtigen Sie eine Einfriedung zum Nachbargrundstück, hat der Nachbar üblicherweise ein Mitspracherecht, insbesondere bei Sichtschutzzäunen. Daher ist es wichtig, den Nachbarn zumindest schriftlich über den Zaunbau zu informieren. Es empfiehlt sich, das Bürgerliche Gesetzbuch und örtliche Bestimmungen wie das Nachbarrechtsgesetz zu konsultieren.

In vielen Fällen dürfen Sie Gartenzäune, Sichtschutzzäune und Mauern bis zu einer Höhe von 90 Zentimetern ohne Genehmigung errichten. Wenn die Einfriedung einseitig zum Nachbargrundstück steht, sollte ein Abstand von mindestens 50 Zentimetern eingehalten werden. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, vorab mit den betroffenen Nachbarn und dem örtlichen Bauamt zu sprechen.

 

Welches Design passt?

 

Nachdem Sie die Abmessungen Ihres Grundstücks genommen und rechtliche Fragen geklärt haben, steht die vielleicht schwierigste Frage an:

Welches Design soll Ihr Gartenzaun haben?

 

Hierbei werden neben persönlichen Vorlieben auch der Stil und die Farbe Ihres Eigenheims berücksichtigt. Gartenzäune mit Querlatten, wie unser Modell HEISENBERG, vermitteln einen modernen und robusten Eindruck. Sie sind besonders beliebt in trendigen Farben wie Anthrazit, Grau oder Weiß und passen gut zu Häusern im modernen, kubischen Baustil. Auf der anderen Seite sind Lattenzäune wie unser Modell FAHRENHEIT zeitlos und passen auch zum klassischen Baustil.

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