Sichtschutz aus Aluminium: was ist zu beachten?

Ein Sichtschutzzaun bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zu klassischen Gartenzäunen. Er schützt nicht nur vor neugierigen Blicken, sondern dient auch als effektiver Windschutz für Terrassen oder Sitzbereiche. Im Gegensatz zu einer dichten Hecke ist ein Sichtschutzzaun platzsparend, pflegeleicht und bietet eine Vielzahl von Ausführungsvarianten und Farben.

 

Unsere Auswahl an Gartenzäunen mit Sichtschutz zeigt die Vielfalt dieser Optionen.

 

Bei der Planung eines Sichtschutzzauns gibt es dennoch einige wichtige Dinge zu beachten.

Grundstücksgegebenheiten für Sichtschutz

Bei der Planung eines Gartenzauns spielen neben rechtlichen Aspekten auch die Gegebenheiten des Grundstücks eine entscheidende Rolle. Besonders ein Sichtschutzzaun wie unser Modell HEISENBERG bietet eine große Angriffsfläche für Wind- und Sturmböen, die er standhalten muss. Daher ist es wichtig, einen geeigneten Untergrund zu wählen, der die feste Verankerung des Zauns ermöglicht. Weitere Tipps zum Aufbau finden Sie bei uns.

 

Ein Sichtschutzzaun wirft zudem Schatten, was im Sommer für den Sitzbereich angenehm sein kann, aber für Pflanzen und Rasen eine Herausforderung darstellen kann. In einem schattigen Garten sollten Sie darauf achten, schattenverträgliche Pflanzen hinter dem Zaun zu setzen. Hingegen kann ein Sichtschutzzaun in einem sonnigen Garten eine ideale Möglichkeit bieten, für etwas Schatten zu sorgen. Zudem kann er gleichzeitig als effektiver Windschutz dienen, insbesondere wenn er als Terrassenumrandung eingesetzt wird.

 

Wie hoch darf mein Sichtschutzzaun sein?

Die Genehmigungspflicht für Gartenzäune variiert je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel sind Zäune bis zu einer Höhe von etwa 40-90 cm genehmigungsfrei, während Sichtschutzzäune mit Höhen von etwa 170-190 cm häufig einer Genehmigung bedürfen. Sichtschutzzäune ab einer Höhe von drei Metern erfüllen den Zweck, neugierige Blicke fernzuhalten. Die Höhe kann jedoch variieren, besonders wenn das Nachbargrundstück niedriger liegt. Lokale Gegebenheiten wie rechtliche Vorgaben und Bodenbeschaffenheit spielen ebenfalls eine Rolle.

 

Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Planung bei Ihrem örtlichen Bauamt nachzufragen und gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigung einzuholen. Häufig gibt es nicht nur Vorgaben zur Höhe des Gartenzauns, sondern auch Anforderungen an den Abstand zur Grundstücksgrenze oder farbliche Vorgaben zu beachten.

 

Nicht zu vergessen ist auch die Meinung der Nachbar*innen. Es kann sehr ärgerlich sein, wenn ein fertiggestellter Gartenzaun aufgrund eines Einspruchs eines*einer Nachbar*in wieder abgebaut werden muss. Es ist ratsam, Absprachen mit der Nachbarschaft zu treffen, die schriftlich festgehalten werden sollten, um im Streitfall Beweismittel zu haben. Beachten Sie jedoch, dass solche Vereinbarungen nur zwischen Ihnen und den aktuellen Eigentümer*innen des Nachbargrundstücks gelten - bei einem Eigentümer*inwechsel erlischt diese Vereinbarung.

 

Einen Überblick über die bundesländerspezifischen Regelungen gibt die folgende Tabelle - bitte halten Sie  vor dem Zaunkauf dennoch immer Rücksprache mit Ihrer Gemeinde, diese möglicherweise spezifischere Vorgaben hat. 

 

 

 

BundeslandMaximale Zaunhöhe ohne Genehmigunggenerelle Einfriedungspflicht
Baden Württemberg1,80 mKeine allgemeine Einfriedungspflicht
Bayern1,80 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Berlin

1,25 m (vor dem Haus), 2 m (Garten)

Einfriedungspflicht in bestimmten Gebieten
Brandenburg

1,20 m

Einfriedungspflicht in bestimmten Gebieten
Bremen

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Hamburg

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Hessen

1,50 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Mecklenburg-Vorpommern

1,50 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Niedersachsen

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Nordrhein-Westfalen

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Rheinland-Pfalz

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Saarland

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Sachsen2,00 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Sachsen-Anhalt

1,80 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Schleswig-Holstein

1,20 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

Thüringen

1,50 m

Keine allgemeine Einfriedungspflicht

 

Stand: August 2023

 

Hinweis: Die oben genannten Informationen zu den bundesländerspezifischen Regelungen für die erlaubte Höhe von Zäunen ohne Genehmigung und zur generellen Einfriedungspflicht basieren auf allgemeinen Regelungen, die bis Mitte 2023 gültig waren. Da sich Bauvorschriften und Regelungen ändern können, übernehmen wir für diese Informationen keine Gewähr. Für die aktuellsten und genauesten Informationen empfehlen wir, die Landesbauordnungen (LBO) zu prüfen, die lokalen Bauämter zu kontaktieren und die Gemeindeordnungen zu überprüfen.

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