Sichtschutz aus Aluminium: was ist zu beachten?

Ein Sichtschutzzaun bietet gegenüber klassischen Gartenzäunen zahlreiche Vorteile. So schützt er nicht nur vor neugierigen Blicken, sondern kann für die Terrasse oder den Sitzbereich auch ein nützlicher Windschutz sein. Im Vergleich zu  einer dichten Hecke ist ein Sichtschutzzaun platzsparend, pflegeleicht und in den Ausführungsvarianten und verfügbaren Farben mindestens so vielfältig. Ein Blick auf unsere Gartenzäune mit Sichtschutz bestätigt das.

Dennoch gibt es bei der Planung eines Sichtschuttzaunes abgesehen von der Modellwahl einige Dinge zu beachten.

Grundstücksgegebenheiten für Sichtschutz

Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Planung des Gartenzauns auch die Gegebenheiten des Grundstücks berücksichtigt werden. Bedenken Sie, dass ein Sichtschutzzaun und besonders ein Füllungszaun wie unser HEISENBERG eine große Angriffsfläche für Wind- und Sturmböen bieten und diesen auch standhalten müssen. Nicht jeder Untergrund ist geeignet, um einen Sichtschutzzaun darauf zu montieren, denn dieser muss aufgrund der großen Angriffsfläche und meist auch großen Höhe fest im Boden verankert werden können. Mehr Informationen dazu finden Sie bei unseren Tipps zum Aufbau.

 

Auch an die Tatsache, dass ein Sichtschutz im Garten zusätzlich Schatten wirft, sollten Sie denken. Das ist im Sommer für den Sitzbereich vielleicht recht angenehm, kann aber für Pflanzen und Rasen ein Problem werden. Wenn der Garten an sich schon recht schattig ist, sollten Sie in diesem Fall besonders darauf achten, hinter dem Gartenzaun Pflanzen zu setzen, die Schatten vertragen. In einem sonnigen Garten kann ein Sichtschutzzaun jedoch eine tolle Möglichkeit sein, um für etwas Schatten zu sorgen. Zudem kann ein Sichtschutzzaun auch gleichzeitig ein Windschutz darstellen, wenn er beispielsweise als Terrassenumrandung verwendet wird.

Wie hoch darf mein Sichtschutzzaun sein?

Leider lässt sich auch darauf keine pauschale Antwort geben - denn das ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bis zu einer gewissen Höhe sind Gartenzäune genehmigungsfrei. Ungefähr bedeutet das für Zäune, die eine symbolische Grenze darstellen sollen bis zu 40 - 90 cm Höhe, für Sichtschutzzäune in etwa 170 bis 190 cm.

Da ein Sichtschutz jedoch vor neugierigen Blicken schützen soll, erfüllt er erst ab einer gewissen Höhe den Zweck und kann bis zu drei Metern hoch sein. Liegt aber beispielsweise das Nachbargrundstück, zu dem ein Sichtschutz errichtet wird, niedriger als Ihres, ist manchmal gar keine so große Höhe erforderlich. Nicht außer Acht zu lassen sind auch örtliche Gegebenheiten.  Dazu zählen einerseits rechtliche Bestimmungen, die eventuell vorliegen, aber beispielsweise auch die Bodenbeschaffenheit, wie weiter oben bereits beschrieben.

 

In jedem Fall empfehlen wir, vor Beginn der Planung bei Ihrem zuständigen Bauamt nachzufragen und eine eventuell erforderliche Genehmigung einzuholen. Es gibt hier oft nicht nur Vorgaben in Bezug auf die Höhe des Gartenzauns, sondern oftmals ist auch ein Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten oder farbliche Vorgaben zu berücksichtigen.

 

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Meinung der Nachbarn. Nichts ist ärgerlicher, als wenn ein fertiger Gartenzaun wieder abgerissen werden muss, weil ein Nachbar die Beseitigung beantragt. Absprachen zwischen Nachbarn können selbstverständlich getroffen werden, diese sollten jedoch immer schriftlich festgehalten werden, damit im Streitfall auch Beweise vorgelegt werden können. Achtung: Abmachungen gelten nur zwischen Ihnen und den momentanen Eigentümern des Nachbarhauses – bei einem Eigentümerwechsel gilt diese Abmachung nicht mehr.

Einen Überblick über die bundesländerspezifischen Regelungen gibt die folgende Tabelle - bitte halten Sie  vor dem Zaunkauf dennoch immer Rücksprache mit Ihrer Gemeinde, diese möglicherweise spezifischere Vorgaben hat. 

Die Daten in der Tabelle wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, wir können dafür jedoch keine Gewähr übernehmen:

 

BundeslandErlaubte Höhe des Zauns ohne Genehmigunggenerelle Einfriedungspflicht
Baden Württembergbis 1,50 m nein (aber in Außenbezirken, auf Verlangen des Nachbarn)
Bayernbis 2 mnein
Berlinbis 1,25 m Maschendrahtzaun oder ortsüblichja, wenn ortsüblich
Brandenburgbis 1,25 m Maschendrahtzaun oder ortsüblichja
Bremenbis 1,20 m oder ortsüblichnein
Hamburgbis 1,50 m nein
Hessenbis 1,20 m Maschendrahtzaun oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Mecklenburg-Vorpommernbis 2m nein
Niedersachsenbis 1,20 m oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Nordrhein-Westfalenbis 1,20 m oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Rheinland-Pfalzbis 1,20 m oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Saarlandbis 1,20 m Maschendrahtzaun oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Sachsenortsüblich oder falls nicht feststellbar bis 2 mnein
Sachsen-Anhaltbis 2m oder ortsüblichja (auf Verlangen des Nachbarn)
Schleswig-Holsteinbis 1,20 m Maschendrahtzaun oder ortsüblichnein
Thüringenbis 1,20 m Maschendrahtzaunja (auf Verlangen des Nachbarn)

 

Stand: August 2020

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